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Forschungsvereinigung Recycling und

Wertstoffverwertung im Bauwesen e. V.

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Die Struktur

Die RWB-Satzung sieht ordentliche, außerordentliche und beratende Mitglieder vor. Ordentliche Mitglieder können gewerbliche Unternehmen der Bauwirtschaft jedweder Rechtsform und gewerbliche Unternehmen jedweder Rechtsform werden, die Recyclingmaterialien und Wertstoffe im Bereich des Bauwesens erzeugen, aufbereiten, wiederverarbeiten, vertreiben oder verwenden, Ver-und Entsorgungsbetriebe sowie Hersteller der zugehörigen maschinellen Anlagen.

Die Struktur der Forschungsvereinigung

Die RWB-Satzung sieht ordentliche, außerordentliche und beratende Mitglieder vor. Ordentliche Mitglieder können gewerbliche Unternehmen der Bauwirtschaft jedweder Rechtsform und gewerbliche Unternehmen jedweder Rechtsform werden, die Recyclingmaterialien und Wertstoffe im Bereich des Bauwesens erzeugen, aufbereiten, wiederverarbeiten, vertreiben oder verwenden, Ver-und Entsorgungsbetriebe sowie Hersteller der zugehörigen maschinellen Anlagen.

Ordentliche Mitglieder können auch Wirtschafts- und Industrieverbände werden, in denen die hier genannten Unternehmen zusammengeschlossen sein können.

Außerordentliche Mitglieder können solche natürlichen und juristischen Personen, Körperschaften und Inhaber von Einzelfirmen oder Gesellschafter von BGB-Gesellschaften, sowie Behörden werden, die an dem Bestreben des Vereins Anteil nehmen und deren Mitgliedschaft zur Förderung des Vereinszweckes geeignet erscheint.

Außerdem können Studenten als außerordentliche Mitglieder aufgenommen werden, die an einer Universität, Hochschule oder Fachschule immatrikuliert sind.

Der Vorstand kann Personen, die sich hinsichtlich der Ziele der RWB besondere wissenschaftliche Verdienste erworben haben oder die RWB in allgemeiner Hinsicht fördern, als beratende Mitglieder aufnehmen.

Die RWB kann zur Förderung ihrer Ziele bei anderen Vereinen, Verbänden oder Gesellschaften als Mitglied oder als Förderer eintreten oder eine Zusammenarbeit auf technisch-wissenschaftlichem Gebiet vereinbaren.

Die Grundfinanzierung der Forschungsvereinigung erfolgt über Beiträge. Dabei ist die Höhe der Beiträge nach Art der Mitgliedschaft gestaffelt und dem Bedarf anzupassen. Ordentliche Mitglieder sollen sich mit ihren Beiträgen umsatzorientiert an den anfallenden Kosten beteiligen. Für außerordentliche Mitglieder ist ein fester Jahresbeitrag vorgesehen. Beratende Mitglieder können beitragsfrei die Arbeit der Forschungsvereinigung begleiten.

Die Forschungsvereinigung ist ein anerkannt gemeinütziger Verein
( Amtsgericht Bremen, Vereinsregister Nr. VR 50/17 ).